AGB
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Jeder Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund behördlich gemeldet, Haftpflichtversichert und dem alter entsprechend geimpft ist. Auf Verlangen des HundewohlZentrums hat der Kunde den Impfpass, die Behördliche Anmeldung sowie die Police der Versicherung vorzulegen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckende Krankheit hat.
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Chronische Erkrankungen sowie Läufigkeit bei Hündinnen sind dem Trainer/ Therapeuten bei Ausbildungs-/ Behandlungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet den Trainer/ Therapeuten über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
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Der Hundetrainer ist berechtigt, bei ansteckenden Erkrankungen einen Hund vom Unterricht auszuschließen.
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Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat das Recht, nach wegfallen des Ausschlussgrundes nach Absprache mit dem HundewohlZentrum im Rahmen eines geeigneten Kurses die Stunde nachzuholen.
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Eine Haftung des HundewohlZentrums für Körper oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
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Der Hundehalter übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Hundetrainers handelt.
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Jeder Hundehalter ist für die Hinterlassenschaften seines Tieres verantwortlich und hat diese zu beseitigen.
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Gruppenkurse finden grundsätzlich erst ab einer Teilnehmerzahl von 3 statt.
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Auf dem Gelände und bei Trainingseinheiten/ Kursen ist stets auf einen höflichen und friedlichen Umgang miteinander zu achten. Sollte dies nicht der Fall sein steht es dem Trainer zu einzelne Personen vom Unterricht auszuschließen. Der Honoraranspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
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Die gebuchten Leistungsstunden gelten grundsätzlich nur für die buchende Person und den von Ihr geführten Hund. Ausnahme von diesem Grundsatz, sind mit dem HundewohlZentrum vor Antritt der Stunde oder Behandlung, zu besprechen.
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Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde einverstanden von einem Telefon/ Smartphone, kontaktiert zu werden auf dem Whats App und Facebook inkl. Facebook Messanger installiert sind und gegebenenfalls über einen dieser Messanger über Terminänderungen informiert werden.
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Angaben auf, vom HundewohlZentrum ausgestellten Dokumenten, sind zu berücksichtigen.
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Bei der Beauftragung des HundewohlZentrums bzw. der Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg (oder Misserfolg) seitens des HundewohlZentrums nicht geschuldet, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung der Teilnehmer/Hundebesitzer abhängt ist sowie der konsequenten Umsetzung auch außerhalb der Unterreichsstunden/Behandlungstermine.
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Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunde bei seinem Hund anwesend zu sein.
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Die Aufnahme des Hundes samt Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des verantwortlichen Trainers. Die Aufnahmevoraussetzungen eines Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch das HundewohlZentrum festgelegt.
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Das HundewohlZentrum ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, den Kunden eine neue Gruppe zu zu weisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
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Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, eine therapeutische Behandlung dauert 25 Minuten. Verspätung des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht die Minderung der Vergütung.
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Der Unterricht findet beim Hundehalter vor Ort, auf dem Gelände des HundewohlZentrum oder an einem anderen zuvor vereinbarten Ort statt.
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Es gelten jeweils, die zum Zeitpunkt der Leistungsbuchung gültigen Preise. Eine aktuelle Preisliste so wie ein persönliches Angebot kann jederzeit beim HundewohlZentrum angefordert oder auf der Homepage eingesehen werden. Preisänderungen behält sich das HundewohlZentrum ausdrücklich vor.
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Sämtliche Vergütungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Es obliegt dem HundewohlZentrum im Einzelfall, eine andere Zahlungsvereinbarung zu treffen.
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Fahrkosten für Hausbesuche richten sich nach der Fahrkostenpauschale (sie Homepage) und fallen als zusätzliche Kosten zu jedem Hausbesuch an.
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Das HundewohlZentrum arbeitet in einem so genanten „Bestellsystem“. Bestellsystem bedeutet, dass die vereinbarten Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel nicht so kurzfristig neu vergeben werden können.
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Sollte ein Kunde an der Wahrnehmung eines Termin verhindert sein, so wird ihm ein neuer Termin für diesen angeboten, wenn er den Termin rechtzeitig ( 48 Stunden) vor Beginn schriftlich oder telefonisch abgesagt hat.
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Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, werden keine weiteren Termine mit dem sich im Zahlungsverzug befindenden Kunden vereinbart bis die betreffende Rechnung beglichen wurde.
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Beim Abbruch von laufenden, im Vorhinein vereinbarten und/oder bezahlten Kursen, Angeboten, Vorträgen, Gruppenstunden, Einzelstunden oder Behandlungen besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.
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Das HundewohlZentrum behält sich vor, den jeweiligen Unterricht oder Einzeltermin aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.
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Dem Kunden sind jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art des HundewohlZentrum nicht gestattet.
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Es ist dem Kunden nicht gestattet Seminarunterlagen, die vom HundewohlZentrum ausgehändigt werden zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Kein Teil der Unterlagen oder des durch die Hundeschule aufgenommenen und/oder für Seminarzwecke zur Verfügung gestellten Film, Ton und/oder Bildmaterial darf kopiert oder anderweitig reproduziert und/oder verbreitet werden, ohne schriftliche Genehmigung von Andrea Klein-Fuchs.
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Der Kunde ist einverstanden dass die personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzes von der Hundeschule erhoben werden. Die personenbezogenen Daten es Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des mit dem HundewohlZentrum abgeschlossenen Vertrages verwendet.
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Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsüblichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten des Kunden gelöscht.
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Der Kunde bestätigt die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
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Sollten einzelne Punkte unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterschrift unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Punkte im Übrigen unberührt.“
Zusätzliche Maßnahmen wegen der Coronapandemie:
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Punkt 8 der AGB wird vorübergehend außer kraft gesetzt.
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Es dürfen sich nur 10 Personen auf dem Trainingsgelände gleichzeitig aufhalten.
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Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel welchen von allen Teilnehmern beim betreten und verlassen benutzt werden sollte.
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Einmal täglich werden Stühle und Türklinken desinfiziert.
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Beim Betreten und Verlassen des Geländes, sowie während des Trainings ist auf einen Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Meter zu achten.
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Stühle dürfen nicht Verrückt werden da der Abstand von, nicht in einem Haushalt lebenden Personen mindestens 1,5 Meter betragen muss.
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Familienmitglieder die zusätzlich an Stunden teil nehmen oder zuschauen möchten sind vorher mit dem HundewohlZentrum abzusprechen, da die Maximale Personenzahl im Raum nicht überschritten werden darf.